Postgesetz nach 27 Jahren reformiert – Verlässliche Versorgung zu guten Arbeitsbedingungen sichergestellt

14. Juni 2024

Gestern hat der Deutsche Bundestag das geltende Postgesetz grundlegend reformiert. Die bisherigen Regelungen stammen noch weitestgehend aus dem Jahr 1997, einer Zeit, in der nur wenige das Internet privat geschweigedenn zum Einkaufen nutzten. Heute werden in Deutschland täglich 60 Millionen Briefe und 10 Millionen Pakete verschickt. Das zeigt, wie wichtig ein verlässlicher und bezahlbaren Post- und Paketservice für alle Bürgerinnen und Bürger ist.

„Der starke Rückgang der Briefmengen hat die Ausfinanzierung der flächendeckenden Versorgung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen vor große Herausforderungen gestellt. Mit den neuen Regelungen ist die Versorgung auch zukünftig gesichert. Das ist auch für unsere ländlichen Regionen in Brandenburg eine richtig gute Nachricht“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Simona Koß. Ebenfalls vereinbart ist, dass die Infrastrukturvorgaben nicht reduziert und damit die Anzahl der Filialen und Briefkästen erhalten und eine Verteilung auf die gesamte Fläche gesichert bleibt. 

Darüber hinaus müssen sich zukünftig alle Unternehmen in ein Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur eintragen und werden vorab auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde überprüft. „Als Sozialdemokratin freut es mich besonders, dass das neue Gesetz auch die bis jetzt nicht zufriedenstellenden Arbeitsbedingungen in der Paketbranche angeht. Mit dem neuen Anbieterverzeichnis wird endlich Transparenz in den Markt gebracht. Dass die Auftraggeber in die Pflicht genommen werden und ihre Subunternehmen regelmäßig kontrollieren müssen, ist ein weiterer wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in der Branche“, erläutert Koß.

Hierzu werden auch die neuen Regelungen zum Umgang mit schweren Paketen beitragen. Neben einer Gewichtskennzeichnung müssen Pakete über 20 Kg zukünftig von zwei Personen zugestellt werden, außer es steht ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung. „Bis Ende des Jahres wird in einer Verordnung definiert, welche Hilfsmittel hierfür in Frage kommen. Eine Sackkarre kann das im fünften Stock ohne Fahrstuhl sicher nicht sein“, so Simona Koß mit Blick auf die Gesundheit der Zustellerinnen und Zusteller.

Die moderat verlängerten Laufzeiten mit gestiegener Zuverlässigkeit sorgen darüber hinaus bereits jetzt dafür, dass auf Nachtflüge zur Verteilung von Briefen verzichtet werden kann.

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