74 Jahre Grundgesetz feiern!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

gestern haben wir den Tag des Grundgesetzes gefeiert. Er ist ein nationaler Gedenktag und erinnert an die Grundlagen unserer Demokratie. Das Grundgesetz selbst ist ein Erfolgsmodell!
Es ist aber nicht ohne historischen Hintergrund denkbar. Die Lehren aus der Weimarer Republik, die Notwendigkeit einer wehrhaften Demokratie, der Antifaschismus und die Präambel, die eine Vereinigung der beiden deutschen Staaten immer fest im Blick hatte, belegen dies deutlich.

Das Grundgesetz hat sich im Vereinigungsprozess durchgesetzt gegen den Verfassungsentwurf des Runden Tisches in der DDR.
Und es bleibt in Arbeit: Künstliche Intelligenz und Klimawandel verändern unsere Gesellschaft so stark, dass wir das Grundgesetz stetig weiterentwickeln müssen. Dafür gibt es viele kluge Vorschläge.
Dieses Grundgesetz kann nicht oft genug gefeiert werden!

Die Geschichte unseres Landes ist aber nicht nur in unsere Verfassung eingeschrieben, die nicht umsonst „Grundgesetz“ heißt.
Nein, sie zeigt sich auch in unserer Nationalhymne. Die 1. Strophe ist aus gutem Grund verboten.
Die Flagge weckt nicht nur bei mir ambivalente Gefühle, seitdem sie kurz nach der Wende von Rechtsextremen bei Überfällen auf Asylbewerber missbraucht wurde.
Bis heute schauen unsere Nachbarländer, aber auch Nachkommen der Verfolgten des Naziregimes misstrauisch auf deutschen Patriotismus.

Vor dem Hintergrund, dass unser politisches System täglich von rechts infrage gestellt wird, ist das sicher nicht unbegründet. Unsere Geschichte ist gebrochen. Sie lässt sich nicht zukleistern mit patriotischen Gefühlen.

Meine Erfahrung ist: Wenn man für etwas brennt, dann verteidigt man es aus eigenem Antrieb, ganz ohne Bundestagsbeschluss!

Fragen Sie doch mal die Ostdeutschen! Wir erinnern uns genau an die Fahnenappelle. Zum 1. Mai mussten wir die Flagge vom Balkon hängen. Aber das hat natürlich niemanden von der DDR überzeugt! So läuft das nicht!

Verstehen Sie mich nicht falsch: Jeder soll singen und Flagge zeigen, so viel sie oder er mag, solange das freiwillig ist. Aber viel wichtiger ist es doch, dass wir für unser Grundgesetz und für unsere Demokratie werben und dass wir Verfassungsfeinde wirksam bekämpfen. Wir alle zusammen auf dem Boden des Grundgesetzes.

Vielen Dank!

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