Agrarpaket für eine zukunftsfeste Landwirtschaft

28. Juni 2024

Steuerliche Gewinnglättung

Ein Teil des Pakets ist die steuerliche Gewinnglättung (Tarifermäßigung) für die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft. Damit mildern wir die Gewinnschwankungen aufgrund wechselnder Witterungsbedingungen, etwa durch Dürreperioden, ab. Durch die Verlängerung der planmäßig ausgelaufenen Tarifermäßigung entlasten wir die Landwirtschaft mit ca. 50 Millionen Euro pro Jahr. Die Tarifermäßigung soll laut Entwurf für die beiden Veranlagungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 gelten. Die EU-Kommission muss die Regelung genehmigen. Die ebenfalls diskutierte Risikoausgleichsrücklage wurde geprüft. Die Verlängerung der Tarifermäßigung ermöglicht jedoch in mehr Fällen eine tatsächliche Abmilderung der ertragsteuerlichen Progression.

Stärkung der Landwirte in der Wertschöpfungskette

Wir bringen die Novelle des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) in den Bundestag ein und stärken die Stellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette. Denn wir wollen mehr Mindestschutz für Erzeuger:innen so wie weiterverarbeitende Unternehmen und kleinere Händler landwirtschaftlicher Produkte. Die Evaluierung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) hat gezeigt, dass es weiterhin gesetzlichen Nachbesserungs- und Ergänzungsbedarf gibt. Mit den Verbesserungen im AgrarOLkG wollen wir verhindern, dass verbotene unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette umgangen werden können. Auch passen wird den Anwendungsbereich an.

Maßnahmenbündel für Bürokratieabbau in der Landwirtschaft

Der Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen für die Landwirte spielte in den Verhandlungen eine entscheidende Rolle. Daraus folgte die größte Initiative für den Bürokratieabbau für diesen Sektor. Dafür haben wir fast 200 Vorschläge aus den Bundesländern ausgewertet. Die nun folgende Umsetzung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Zahlreiche Erleichterungen sind bereits im GAP-Konditionalitätengesetz verankert, das wir in der kommenden Woche im Bundestag verabschieden werden. Dort sind folgende Erleichterungen für die Landwirte vorgesehen:

  • Abschaffung förderrechtlicher Genehmigung bei Umwandlung von Dauergrünland in nicht-landwirtschaftliche Fläche (GLÖZ 1, 2 und 9)
  • Schaffung von Ausnahmen bei schlechten Witterungsbedingungen – alle GLÖZ-Standards; Bundesländer werden durch Verordnung ermächtigt, individuelle Regelungen zu treffen
  • Aufhebung des Mindestanteils nichtproduktiver Flächen (GLÖZ 8) ab 2025; hat bereits 2023 und 2024 gegolten
  • Aufhebung der Konditionalitätskontrollen bei kleinen Betrieben bis 10 Hektar sowie deren Ausnahme von der Sanktionierung von Verstößen.

Darüber hinaus wird es nun regelmäßig Praxischecks geben. Bei einem Praxischeck werden systematisch und im Dialog mit betroffenen Unternehmen, Verwaltungen und weiteren Experten Hemmnisse und Lösungsansätze identifiziert, um eine möglichst schlanke und effektive Umsetzung von Regelungen/Standards zu erreichen.

Weidetierhaltung auf Grünland

Wir wollen Milchviehbetriebe mit Weidehaltung, konventionell wie bio, bei den Öko-Regelungen der europäischen Agrarpolitik nachhaltig stärken. Diese Stärkung wollen wir ohne eine Kürzung der Basisprämie vorzunehmen erreichen.

Aber wir haben immer noch wichtige Punkte, wie das Tierwohl offen und setzen uns weiter dafür ein, unsere landwirtschaftlichen Betriebe zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu stärken.

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