Das Bürokratieentlastungsgesetz IV: Ein großer Schritt zur Entlastung von Wirtschaft und Gesellschaft

24. September 2024

In dieser Sitzungswoche werden wir im Bundestag das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) beschließen – ein wichtiger Baustein, der unsere Gesellschaft und Wirtschaft spürbar entlasten wird. Überbordende Bürokratie behindert nicht nur den Arbeitsfluss, sondern wirkt sich auch real auf das Wirtschaftswachstum aus.

Das BEG IV ist Teil des Meseberger Entbürokratisierungspakets. Viele Vorschläge aus der Wirtschaft, von Verbänden und der Zivilgesellschaft sind in das Gesetz eingeflossen und tragen dazu bei, unnötige bürokratische Hürden abzubauen. Durch einen neu eingeführten Monitoringbericht können diese transparent nachvollziehen, wie ihre Vorschläge bewertet wurden.

Konstruktive Zusammenarbeit und pragmatische Lösungen

Während des parlamentarischen Verfahrens haben wir eng mit Unternehmen, Verbänden und der Zivilgesellschaft zusammengearbeitet, um das BEG IV weiter zu verbessern. Dabei wurde klar: Bürokratieabbau ist oft kompliziert, weil viele Regelungen wichtige Schutzfunktionen erfüllen. Zudem stammen viele Vorschriften von der EU oder sind Ländersache.

Trotzdem sehen wir den Abbau unnötiger Bürokratie als gemeinsame Aufgabe. Wir wollen kontinuierlich daran arbeiten und das BEG IV ist nur der Anfang. Jährlich sollen weitere Entlastungen durch neue Bürokratieentlastungsgesetze folgen.

Wichtige Maßnahmen des BEG IV im Überblick

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV umfasst insgesamt 74 Artikel – mehr als alle bisherigen Entbürokratisierungsgesetze zusammen. Hier einige der zentralen Regelungen:

  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
    Ein Kernanliegen des BEG IV ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von bisher zehn auf acht Jahre. Diese Maßnahme wird die Wirtschaft jährlich um über 600 Millionen Euro entlasten. Für Steuerpflichtige, die der Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen, tritt die Regelung aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis allerdings erst ein Jahr später in Kraft.
  • Abbau von Melde- und Informationspflichten
    Der sogenannte Hotelmeldeschein für deutsche Staatsangehörige entfällt. Zudem entschlacken wir das Steuerrecht, insbesondere bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  • Konsequente Digitalisierung
    Bürokratie entsteht oft durch Medienbrüche, beispielsweise wenn Dokumente erst ausgedruckt, unterschrieben und dann wieder eingescannt werden müssen. Dies wollen wir beenden, indem wir die Schriftform konsequent durch die Textform ersetzen. Zudem modernisieren wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Steuerbescheide und Verwaltungsakte, um den Verwaltungsaufwand erheblich zu reduzieren.
  • Digitalisierung des Nachweisgesetzes
    Auch im Arbeitsrecht gehen wir voran: Unternehmen können ihre Personalverwaltungen künftig vollständig digitalisieren, während gleichzeitig die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewahrt bleiben.

Das BEG IV zeigt, dass Bürokratieabbau vor allem durch viele kleinere, aber wichtige Maßnahmen gelingt, die den Alltag von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern spürbar erleichtern.

Ausblick: Bürokratieabbau als dauerhafte Aufgabe

Auch wenn wir mit dem BEG IV einen großen Schritt tun werden, ist das Thema Bürokratieabbau noch nicht abgeschlossen. Es ist entscheidend, dass wir künftige Gesetzesvorhaben von Anfang an bürokratiearm gestalten. Dabei werden die von uns eingeführten „Praxis-Checks“ eine wichtige Rolle spielen. Sie prüfen die Alltagstauglichkeit neuer Regelungen, bevor diese überhaupt in Kraft treten.

Wir als SPD-Fraktion werden uns weiterhin für eine konsequente Digitalisierung und Vereinfachung einsetzen, um Bürokratie nachhaltig abzubauen und damit die Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Gesellschaft zu verbessern.

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