Sanierung der Heizungen – Erneuerbar und sozial gerecht

19. April 2023

Wir wollen auch künftig kostengünstig und umweltfreundlich heizen. Mindestens 65 % der Heizleistung soll bei neuen Heizungen aus erneuerbaren Energien kommen. Diese Regelung sollte ab 2025 gelten, so der Koalitionsvertrag. Durch den massiven Anstieg der Gaspreise in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde dieses ehrgeizige Ziel auf den 1. Januar 2024 vorgezogen.

Die Wärmewende, von der wir alle profitieren werden, müssen wir gemeinsam anpacken. Dafür werbe ich. Lohnen wird sich das ohne Frage, um die Nebenkosten erheblich zu senken und auch den CO2-Ausstoß deutlich zu verringern.

Als SPD-Bundestagsabgeordnete setze ich mich gemeinsam mit meiner Bundestagsfraktion dafür ein, dass kommende Wechsel- und Nachrüstungspflichten sozial verträglich sind.

Leider sorgt derzeit ein geleakter Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für große Verunsicherung bei Hauseigentümern und Mietern in Märkisch-Oderland und dem Rest der Republik.

„Darf ich meine 2020 eingebaute Gastherme weiterbetreiben?“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 2024 jede neu einzubauende Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gibt kein Betriebsverbot von vorhandenen Brennern und  bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter genutzt werden. Es bleibt dabei: Nach dem aktuell geltenden Gesetz besteht nach 30 Jahren die Pflicht, Konstanttemperaturkessel auszutauschen. Aufgrund von Effizienzverlusten und der Ausfallwahrscheinlichkeit ist der Austausch bereits nach 20 Betriebsjahren empfohlen.

Abgesehen davon: Eine komplette Umstellung könnte derzeit ohnehin weder durch Produktverfügbarkeit noch durch Handwerkerkapazitäten abgedeckt und deshalb gar nicht sinnvoll in ein Gesetz gegossen werden.

Mir ist es wichtig, der Verunsicherung – ausgelöst durch einen Gesetzesentwurf, der im parlamentarischen Prozess noch viele Änderungen erfahren wird – mit Informationen zu begegnen und klar zu machen: wir lassen niemanden zurück. Vor Ende 2030 muss keine funktionierende Heizung ausgetauscht werden. Ab 2031 müssen lediglich Heizungen, die 35 Jahre und älter sind, getauscht werden. Eine schnelle Umstellung auf Wärmepumpen können weder Eigentümerinnen noch Mieter aus der Portokasse finanzieren – geschweige denn die komplette energetische Sanierung ihres Wohnraumes! Laufende und zukünftige Förderungen z.B. der KfW-Bank, werden insbesondere die wirtschaftliche Situation der Eigentümerinnen und Eigentümer berücksichtigen. Und wie schon bei den vorherigen Entlastungspaketen gilt auch hier, dass niemand zurückgelassen wird.

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