Krankenhausreform beschlossen: Ein wichtiger Schritt mit offenen Fragen

22. Oktober 2024

Vergangene Woche haben wir im Bundestag eine der bedeutendsten Reformen des deutschen Gesundheitssystems seit langem verabschiedet. Ziel der Krankenhausreform ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern, Bürokratie abzubauen und die Finanzierung von Krankenhäusern zukunftsfähig zu gestalten. Die Reform soll die flächendeckende medizinische Versorgung sichern, insbesondere in ländlichen Regionen, und sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung erhalten.

Die zentralen Punkte der Reform:

  • Bessere Behandlungsqualität durch Spezialisierung: Komplexe Behandlungen sollen künftig nur in Kliniken stattfinden, die das nötige Personal, die Ausstattung und das Know-how haben. So wird sichergestellt, dass Patient*innen die bestmögliche Versorgung erhalten.
  • Vorhaltevergütung statt Fallpauschalen: Krankenhäuser bekommen eine feste Vergütung, unabhängig von der Anzahl der behandelten Fälle. Das verringert den wirtschaftlichen Druck, möglichst viele Behandlungen durchzuführen, und konzentriert sich auf die Qualität der Versorgung.
  • Stärkung der Versorgung in ländlichen Regionen: Krankenhäuser in strukturschwachen Gebieten werden finanziell unterstützt, um auch hier eine flächendeckende, hochwertige Versorgung zu gewährleisten.

Was ändert sich konkret für Patient*innen und das Klinikpersonal?

Für Patient*innen verbessert sich die Versorgung dadurch, dass spezialisierte Kliniken komplexe Eingriffe übernehmen und die Behandlungsqualität dadurch steigt. Zudem werden Kliniken nicht mehr gezwungen sein, wirtschaftlich motivierte Behandlungen durchzuführen, was zu einem patientenorientierteren System führt. Gerade in ländlichen Regionen, wo der Zugang zu Fachärzten oft eingeschränkt ist, sollen sogenannte “Level 1i-Krankenhäuser” auch ambulante Leistungen anbieten können, um die Versorgungslücken zu schließen.

Das Personal in den Krankenhäusern profitiert von einer Entlastung durch weniger Bürokratie und einen besseren Ressourceneinsatz. Dies führt zu besseren Arbeitsbedingungen und mehr Zeit für die eigentliche Patientenbetreuung.

Meine Bedenken zur Reform

Die Reform ist wichtig und obwohl ich den Beschluss grundsätzlich unterstütze, habe ich auch Bedenken geäußert [Link zur persönlichen Erklärung]. Die Spezialisierung ist sinnvoll, doch sie darf nicht zu Versorgungslücken führen – insbesondere in ländlichen Regionen.

Ein zentrales Thema ist die Finanzierung des Transformationsfonds, der zur Modernisierung der Krankenhäuser eingerichtet wurde. Ich sehe kritisch, dass die Beteiligung der Privaten Krankenversicherungen (PKV) an diesem Fonds bislang nur auf freiwilliger Basis erfolgt. Zwar ist vorgesehen, dass das Bundesgesundheitsministerium eine verpflichtende Regelung erarbeitet, sollte die PKV bis Ende 2025 keine ausreichenden Beiträge leisten, doch dies halte ich für zu spät.

Es ist entscheidend, dass die Finanzierung der Reform auf möglichst viele Schultern verteilt wird. Ohne eine klare und frühzeitige Verpflichtung der PKV könnte die Last unverhältnismäßig stark auf den gesetzlich Versicherten liegen. Daher setze ich mich dafür ein, dass diese Frage frühzeitig geregelt wird, um sicherzustellen, dass alle beteiligten Akteure ihren fairen Beitrag leisten.

Die Reform tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2025 in Kraft. Jetzt ist es an uns, sie genau zu beobachten und weiter daran zu arbeiten, die medizinische Versorgung in Deutschland nachhaltig zu verbessern​.

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