Informationen aus dem Bundesministerium für Gesundheit

Im nun dritten Jahr der Corona-Pandemie sehnen wir alle das Ende dieser Zeit herbei. Auch wenn es gute Nachrichten wie die hohe Zahl der 120 Millionen Erst- und Zweitimpfungen und knapp 40 Mil-lionen Booster-Impfungen gibt, so müssen wir derzeit wegen der sogenannten Omikron-Variante wie-der rasant steigende Fallzahlen feststellen. Deutschland steht im internationalen Vergleich recht gut da, weil der Großteil der Bürgerinnen und Bürger sich an die Hygieneregeln und die Kontaktbe-schränkungen, die vor dem Hintergrund der Deltavariante eingeführt wurden, hält. Diese Disziplin und die hochwirksamen Impfstoffe, die vor allem vor schweren Krankheitsverläufen schützen, wer-den dafür sorgen, dass wir absehbar aus der Pandemie herauskommen.
Aber wir dürfen uns keiner Illusion hingeben: Die Omikron-Variante wird uns hart treffen, wir kön-nen dem Virus nicht ausweichen. Darauf hat der Rat der Expertinnen und Experten der Bundesregie-rung hingewiesen. Omikron wird leider auch Personen infizieren, die wichtig für unser gesellschaft-liches Leben sind, etwa Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, bei Polizei und Feuerwehr oder im öffentlichen Nah- und Fernverkehr.
In den nächsten Wochen wird es darauf ankommen, wie wir die Isolation von Infizierten und die Quarantäne von Kontaktpersonen gestalten. Wie kann das notwendige Schutzniveau für die Bevölke-rung gewährleistet und gleichzeitig das gesellschaftliche Leben aufrechterhalten werden. Besonders wichtig ist der Schutz von verletzlichen Gruppen wie kranken Menschen, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung.
Die jüngsten vom Bundeskabinett, vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedeten Regelungen tragen genau diesen Herausforderungen Rechnung. Sie bilden eine Balance zwischen Schutz und le-benspraktischen Erfordernissen.
Die neuen Regelungen machen Folgendes möglich:

  1. Anpassung der Isolierungsdauer für Infizierte
    Die Isolierungsdauer verkürzt sich. Gemäß aktueller wissenschaftlicher Erkenntnis ist eine kürzere Isolierungsdauer zu rechtfertigen. Abzuwägen sind dabei auch die gesellschaftlichen Folgen einer gleichzeitigen längeren Isolierung sehr vieler Personen. Für Infizierte in der allge-meinen Bevölkerung gilt künftig grundsätzlich: nach 10 Tagen können sie die Isolierung nach einer Infektion ohne abschließenden Test verlassen. Diese Zeit können sie auf 7 Tage verkür-zen, wenn sie am siebten Tag nach Datum des positiven Tests einen befreienden PCR-Test o-der einen zertifizierten Antigentest machen.
    Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliede-rungshilfe gelten zum Schutz von Patienten, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinde-rung strengere Regeln: Hier müssen die Beschäftigten obligatorisch einen PCR-Test ablegen, um nach 7 Tagen aus der Isolierung entlassen zu werden.
  2. Anpassung der Quarantänedauer von Kontaktpersonen
    Auch die Quarantänezeit verkürzt sich. Kontaktpersonen können die Quarantäne nach 10 Ta-gen ohne abschließenden Test verlassen. Diese Zeit können sie auf 7 Tage verkürzen, wenn sie am siebten Tag nach dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person einen negativen PCR-Test oder negativen zertifizierten Antigentest machen.
    Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder können die Zeit auf 5 Tage verkürzen, wenn sie am fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person einen negativen PCR-Test oder einen negativen zertifizierten Antigentest vorlegen.

Für die Verpflichtung zur Quarantäne gelten künftig Ausnahmen:
Grundregel #1: Das Gesundheitsamt informiert die Bürgerinnen und Bürger über die für sie gelten-den Regelungen
Die Entscheidung über die Quarantäne von Kontaktpersonen oder die Isolierung von Infizierten trifft auch in Zukunft grundsätzlich das örtliche Gesundheitsamt bzw. eine von ihm beauftragte Institution. Dem örtlichen Gesundheitsamt obliegt auch die Aufgabe, die Menschen jeweils über die für sie im Falle der Quarantäne als Kontaktperson oder Isolierung als Infizierte geltende Absonderung zu infor-mieren.
Grundregel #2: Die Regeln gelten für alle bekannten Virusvarianten.
Grundregel #3: Für Infizierte gibt es keine Ausnahmen
Isolierung von Infizierten und Quarantäne von Kontaktpersonen sind zu unterscheiden. Für die Iso-lierung von Infizierten gibt es keine Ausnahmen. Für Infizierte gelten nur die obenstehend skizzierten Möglichkeiten bzw. Vorgaben der Freitestung.
Grundregel #4: Wer geboostert ist, ist als Kontaktperson von der Quarantäne dauerhaft befreit. Vereinfacht gesagt gilt für die Ausnahme von der Quarantäne bei Kontaktpersonen künftig: Wer eine Auffrischimpfung erhalten hat, also „geboostert“ ist, ist von der Quarantäne als Kontaktperson dauer-haft befreit.
Grundregel #5: Auch wer eine oder zwei Impfungen bekommen hat und zuvor oder danach eine In-fektion hatte, ist von der Quarantäne befreit.
Grundregel #6: Nach einer Zweitimpfung oder einer Infektion gilt eine dreimonatige Ausnahme von der Quarantäne.

Ganz grundsätzlich gilt:
Bitte lassen Sie sich impfen. Umso schneller kommen wir alle aus der Pandemie.

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