Newsletter 05|2022

11. Mai 2022

Zuletzt hatte ich mich kurz vor Ostern an Euch gewandt und seitdem ist wieder viel passiert. Für viel Aufsehen hat die Verabschiedung des Gemeinsamen Antrags von SPD, Bündnis90/Die Grünen, der FDP und der CDU/CSU zur umfassenden Unterstützung der Ukraine am 28. April 2022 gesorgt. Der Antrag ist mit 586 Ja-Stimmen angenommen worden, 100 Abgeordnete stimmten mit Nein und sieben enthielten sich. Auch ich hatte mit Ja gestimmt und ich hatte Euch meine Beweggründe in einer ausführlichen E-Mail dargelegt.

Wie zu befürchten war, geht der Krieg weiter, von meinem Büro im Bundestag habe ich einen direkten Blick auf den Berliner Hauptbahnhof, an dem tagtäglich rund 3.000 geflüchtete Menschen ankommen und mit Bussen an den früheren Flughafen Tegel gebracht werden, von wo aus sie weiter in sichere Bleiben vermittelt werden. Meldungen darüber, dass die russische Aggression nicht so vorankommt, wie von Putin und seinen Generälen vorgesehen, dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor tagtäglich Menschen in Elend gestürzt werden.

TV-Ansprache von Bundeskanzler Olaf Scholz

Uns allen, die wir über 75 Jahre Frieden in Europa haben erleben dürfen, zerreißt es, wenn wir die Bilder aus dem Osten und dem Süden der Ukraine sehen. Wir müssen anerkennen, dass die Ukraine ein Recht auf Selbstverteidigung hat und wir müssen ebenso anerkennen, dass dies angesichts des brutalen Vorgehens der russischen Armee nur mit militärischem Widerstand zu leisten ist.

Ich stehe hinter dem Kurs von Olaf Scholz, der den lauten Forderungen nach schweren Waffen mit Besonnenheit begegnet und die Haltung der Bundesregierung in der Fernsehansprache vom 8. Mai 2022 noch einmal auf den Punkt (bzw. die Punkte) gebracht hat:

  • keine deutschen Alleingänge,
  • die deutsche Verteidigungsfähigkeit verbessern,
  • nichts unternehmen, was uns mehr schadet als Russland,
  • und die NATO darf nicht Kriegspartei werden.

Bessere Ausrüstung

Zur „Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit“ – zweiter oben genannter Punkt von Olaf Scholz – gehört die Entscheidung des Haushaltsausschusses, die gesamte aktive Truppe bis 2025 mit dem vollen möglichen Umfang an persönlicher Einsatzbekleidung und persönlicher Ausrüstung auszustatten. Hierzu gehört die passende Ausstattung für jeden Einsatz, jede Wetterzone und jede Witterung. In Zukunft wird jede Soldatin und jeder Soldat von der ballistischen Unterwäsche zum Schutz vor Kleinstsplittern, über einen praktischen 110 Liter Rucksack und individuelle Schutzweste bis zum Gefechtshelm, der sich bei Spezialkräften bewährt hat, ausgerüstet sein.
Damit wird ein Mangel beseitigt, auf den die Wehrbeauftragte Eva Högl nachdrücklich aufmerksam gemacht hat. Was seit Jahren gefordert wurde, hat die Ampelkoalition innerhalb weniger Monate auf den Weg gebracht.

Bündnis bezahlbarer Wohnraum

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat sich das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Das Bündnis hat das Ziel, den verfügbaren bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu vergrößern. Es setzt sich aus 35 Bündnis-Mitgliedern und zwölf beratenden Gästen zusammen. Neben Abgeordneten der Koalitionsfraktionen sind Vertreterinnen und Vertretern der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Verbände der Wohnungs- und Bauwirtschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft dabei. Der Kreis der Bündnis-Mitglieder ist im Vergleich zur Vergangenheit bewusst erweitert worden, um weitere wichtige Stimmen aus der Wirtschaft und aus den Sozial- und Umweltverbänden zu Wort kommen zu lassen. Der inhaltliche Fokus des Bündnisses liegt auf dem Bau neuer zusätzlicher Wohnungen und der sinnvollen Ergänzung durch Umwidmung, Aufstockung und Nachverdichtung im Bestand, um die Situation in den angespannten Wohnungsmärkten zu entlasten.
Es sollen Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt, notwendiges Bauland mobilisiert und Baukosten begrenzt werden. Gleichzeitig soll klimagerecht gebaut und verlässliche Rahmenbedingungen für die notwendigen Investitionen in den bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden. Bis Herbst dieses Jahres sollen im Bündnis erste Vorschläge vorliegen.

Der Nachtragshaushalt

Um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen, hat das Kabinett vor kurzem eine Ergänzung des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2022 beschlossen.
Um auch der Verantwortung für künftige Generationen gerecht zu werden und die finanzpolitische Stabilität zu wahren, bleibt es das Ziel, mit dem Bundeshaushalt 2023 zum Regelfall der Schuldenbremse zurückzukehren. In Summe führen die Maßnahmen zu Mindereinnahmen in Höhe von 12,9 Mrd. Euro und Mehrausgaben in Höhe von 26,3 Mrd. Euro, so dass der finanzielle Gesamtumfang des Ergänzungshaushalts 39,2 Mrd. Euro beträgt.

Dadurch erhöht sich die Nettokreditaufnahme in diesem Jahr von den ursprünglich avisierten 99,7 Mrd. Euro auf nun 138,9 Mrd. Euro.
Das „Sondervermögen Bundeswehr“ – am Rande bemerkt – erhöht die schuldenregelrelevante Nettokreditaufnahme im Haushalt 2022 rechtlich und tatsächlich nicht, da die Kreditaufnahme entsprechend der geplanten grundgesetzlichen Regelung nicht auf die Schuldenregel anzurechnen ist und zudem das Volumen von 100 Mrd. Euro nicht in einem Jahr relevant wird, sondern bedarfsgerecht über mehrere Jahre eingesetzt wird.

Die Posten im Einzelnen:

Paket zur Entlastung von den hohen Energiekosten
Die stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger und Betriebe zu einer großen Belastung geworden. Daher hat die Koalition am 23. März 2022 zusätzliche Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen (Entlastungspaket II).

Das Entlastungspaket II umfasst eine Absenkung der Energiesteuer auf das europäische Mindestmaß für drei Monate, eine einmalige Energiepreispauschale für alle einkommens-steuerpflichtigen Erwerbstätigen in Höhe von 300 Euro, einen einmaligen Familienzuschuss in Höhe von 100 Euro für jedes Kind, eine Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen in Höhe von 100 Euro (zusätzlich zu der bereits beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro) sowie die Einführung eines ÖPNV-Tickets für 9 Euro pro Monat für 90 Tage („9 für 90“-Ticket). Hierüber habe ich bereits ausführlich berichtet.

Unterstützung für Geflüchtete
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 7. April 2022 die Übereinkunft getroffen, dass die Geflüchteten aus der Ukraine in Zukunft Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Sozialgesetzbuch erhalten. Damit werden die Länder von den Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entlastet. Die Ausgaben trägt nun der Bund. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Länder und Kommunen im Jahr 2022 mit insgesamt 2 Mrd. Euro bei den Kosten u.a. für Unterkunft, Lebenshaltung, Kinderbetreuung und Schule sowie Gesundheit und Pflege.

Unternehmenshilfen
Die von der Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen treffen die russische Wirtschaft hart, aber wirken sich auch auf die Unternehmen in Deutschland aus.

Daher hat die Bundesregierung am 8. April 2022 ein Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind. Im Ergänzungshaushalt stellt der Bund nun 5 Mrd. Euro für die finanzielle Unterstützung für Unternehmen mit stark gestiegenen Kosten aufgrund der hohen Energiepreise bereit.

Energiereserven und Ertüchtigungshilfe für die Ukraine
Mit dem Beginn des Krieges ist die Bedeutung der ‚ noch klarer hervorgetreten. Für die Sicherung der nationalen Energiereserven sollen deshalb mit dem Ergänzungshaushalt die Mittel für Gasreserven um 1 Mrd. Euro erhöht werden auf nun insgesamt 2,5 Mrd. Euro.
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine bei der Ausübung ihres legitimen Rechts auf militärische Selbstverteidigung gegen den russischen Angriffskrieg. Daher wird mit dem Ergänzungshaushalt die Ertüchtigungshilfe um rund 1,75 Mrd. Euro auf insgesamt 2 Mrd. Euro angehoben. Diese Mittel sollen insbesondere der Ukraine für die Stärkung ihrer Streitkräfte zugutekommen. Daneben stellt der Ergänzungshaushalt Mittel für internationale humanitäre Aufgaben in Höhe von 1,45 Mrd. Euro zur Verfügung.

Veranschlagung einer Vorsorge
Im Ergänzungshaushalt wird zudem Vorsorge in Höhe von rund 14 Mrd. Euro getroffen für bereits genehmigte bzw. sich in Genehmigung befindliche über- und außerplanmäßige Ausgaben der Ressorts (insbesondere für humanitäre Hilfsmaßnahmen, aber auch für Kosten im Zusammenhang mit der Pandemiebewältigung), weitere bereits absehbare Haushaltsbelastungen sowie die Auswirkungen der veränderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

BAföG wird reformiert

Die überfällige Reform des Bundesausbildungsfördergesetzes (BAföG) ist von der Ampelkoalition auf den Weg gebracht. Die Freibeträge werden so stark ausgeweitet wie seit Jahren nicht mehr. Zudem erhalten Studierende, aber auch Schülerinnen und Schüler mehr Unterstützung bei steigenden Kosten und hohen Mieten. Wer wenig Geld hat, bekommt so bessere Bildungschancen.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Einkommensfreibeträge um 20 Prozent angehoben. Die Bedarfssätze steigen um fünf Prozent und der Förderhöchstbetrag wächst auf 931 Euro. Mehr Geld gibt es auch beim Wohnzuschlag, der auf 360 Euro steigt. Wer eigene Kinder betreut, erhält künftig 160 Euro pro Kind unter 14 Jahren. Auch die Altersgrenze wird vereinheitlicht und steigt auf 45 Jahre, sodass länger ein BAföG-Anspruch besteht. Damit einher erhöht sich der Vermögensfreibetrag auf 45.000 Euro. BAföG-Restschulden können künftig nach 20 Jahren antragslos erlassen werden. Auch wird der BAföG-Antrag digitaler und damit auch einfacher. Die Änderungen sollen ab dem Wintersemester 2022/23 gelten beziehungsweise dem Beginn des neuen Schuljahres. Der Bundestag muss der BAföG-Reform noch zustimmen.

„Respekt Coaches“ können Präventionsarbeit an Schulen fortsetzen

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, die Mittel für das Programm „Respekt Coaches“ gegenüber dem Haushaltsansatz im Regierungsentwurf um 15 Millionen Euro zu erhöhen.
Zahlreiche Träger hatten sich in den letzten Wochen gemeldet und überzeugend dargelegt, wie beeinträchtigend sich die fehlenden Mittel auf die erfolgreiche Umsetzung des Programms vor Ort auswirken würden. Der SPD-Bundestagsfraktion ist es in den parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2022 gelungen, gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen, ein positives Signal zur Stärkung der Präventionsarbeit an Schulen zu senden. Insgesamt stehen nun für die „Respekt Coaches“ 36 Mio. Euro im Jahr 2022 zur Verfügung.

Seit 2018 existiert das Bundesmodellprogramm „Respekt Coaches“. Ziel ist es, ein verständnis- und respektvolles Miteinander an Schulen zu fördern und extremistischen Tendenzen im jungen Alter vorzubeugen. Das Vorhaben wird seit 2018 an insgesamt 663 Kooperationsschulen bundesweit umgesetzt. Mit über 5.700 Gruppenangeboten wurden mehr als 203.000 Schülerinnen und Schüler über die gesamte Laufzeit erreicht. Aktuell sind rund 400 pädagogische Fachkräfte an 445 Kooperationsschulen an 272 Standorten im Einsatz und bieten umfassende Angebote der Demokratieförderung und der politischen Bildung an.

Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

In einem Brief an den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach habe ich mich für die Aussetzung der
einrichtungsbezogenen Impfpflicht eingesetzt. Dieses Gesetz, das in eindeutigem Zusammenhang mit der
(gescheiterten) allgemeinen bzw. altersbezogenen Impfpflicht stand, setzt Pflege- und Gesundheitsein-
richtungen nunmehr unter einen enormen und dabei doch unnötigen Druck.
Es ist Pflegenden nicht zu vermitteln, dass sie einer Impfpflicht unterliegen, während die Angehörigen von
vulnerablem Gruppen, die dieselbe Kontaktintensität zu den betroffenen Menschen haben, dies nicht sind.

Ich wünsche Euch allen einen schönen Start in den beginnenden Sommer

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