Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Abstimmungsverhalten zu ZP 3, ZP 4 Krankenhausversorgung in Deutschland – Namentliche Abstimmung (KHVVG) am 17.10.2024

18. Oktober 2024

Heute wird eines der wichtigsten Gesetze im Bereich des Gesundheitswesens verabschiedet. Es besteht fast einhellig die Meinung, dass das deutsche Krankenhauswesen einer grundlegenden Strukturreform bedarf.

Es ist daher wichtig, dieses Gesetz heute zu verabschieden, um sowohl die medizinische Krankenhausversorgung der Bevölkerung qualitativ zu optimieren als auch die finanzielle Situation der Krankenhäuser zu sichern.

Um die Finanzierung der Krankenhäuser in einer Übergangsphase zu sichern, wird in diesem Gesetzesvorhaben ein sogenannter „Transformationsfond“ eingeführt. Die dort avisierten Finanzierungsvorgaben werfen aber nicht unerhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auf, da Mittel für die allgemeine Daseinsvorsorge aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in diesen Fond eingebracht werden sollen.

Auch ist die Beteiligung der privaten Krankenversicherungen (PKV) an dem Transformationsfond nach meiner Meinung nicht rechtssicher geklärt. Es wäre ungerecht und der übrigen Bevölkerung nicht vermittelbar, wenn es für die PKV Möglichkeiten geben sollte, sich der Finanzierung zu entziehen. Die Ankündigungen der PKV, aber auch der GKV, das Konstrukt des Transformationsfonds möglicherweise zu beklagen oder Klagen zu unterstützen weist schon darauf hin, dass eine der Grundfesten dieses Gesetzes erschüttert werden könnte.

Außerdem liegen bisher keine verlässlichen Angaben zur Berechnung der Leistungsgruppen (Stichwort „Grouper“) und der allgemeinen finanziellen Auswirkungen („Auswir-kungsanalyse“) für die Krankenhäuser vor.

Da ich aber die allgemeine Wichtigkeit für eine Krankenhausreform als sehr hoch einschätze und das Gesetz im Kern zu einer besseren klinischen Versorgung der Bevölkerung führen wird, kann ich dem Gesetz guten Gewissens zustimmen.

Simona Koß, MdB

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