Rede 16.11.2023 zum GE Bundesvertriebenengesetz

17. November 2023

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

seit 22 Monaten führt Putin Krieg gegen die Ukraine. Bei allem, was uns in diesem Zusammenhang beschäftigt, dürfen wir nicht vergessen, dass dort auch Menschen deutscher Herkunft leben. In Russland, in der Ukraine und in den anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Sie leben dort als deutsche Minderheit unter extrem schwierigen Bedingungen. Unter dem russischen Nationalismus leiden Minderheiten besonders.

Menschen deutscher Herkunft, die bei uns eine Anerkennung als Spätaussiedler beantragen, sehen sich aber auch hier vor unlösbare Probleme gestellt. Deshalb wollen wir für sie heute eine Reihe von Erleichterungen beschließen.

Durch Änderungen im Bundesvertriebenengesetz wollen wir den Antragstellern Sicherheit geben und zuverlässige Regeln schaffen, die ihre aktuelle Lebenswirklichkeit berücksichtigen:

Erstens:

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum sogenannten Gegenbekenntnis hatte fatale Auswirkungen. Das machen wir rückgängig.
Wenn die Behörden eines nationalistischen Staates eine Abstammung in eine Geburtsurkunde eintragen, dürfen deutsche Behörden nicht davon ausgehen, dass das im Einvernehmen mit den Betroffenen geschieht. In der Beratungsstelle in meinem Wahlkreis in Lobetal gab es Spätaussiedler, die aus Angst um Leib und Leben keinen Protest gewagt haben. Es darf nicht sein, dass die Unterdrückung von Minderheiten in Russland bei uns Grundlage von Anerkennungsentscheidungen ist! Unser Rechtsstaat darf den Spätaussiedlern die fragwürdige Praxis eines nationalistischen Regimes nicht zum Nachteil auslegen!
Das stellen wir klar mit unserem Gesetzentwurf.

Zweitens, ein weiterer wichtiger Punkt:

Es ist kaum zu glauben, aber noch im Jahr 2023 wird die Bescheinigung über die Anerkennung als Spätaussiedler auf Papier ausgestellt. Geht dieses Stück Papier verloren, verschwindet damit auch die Rechtssicherheit sowie der Fremdrentenanspruch. Die Behörden können nicht helfen: Es gibt keine Duplikate, Akten werden turnusmäßig vernichtet. Damit ist jetzt Schluss! Künftig werden die Daten bei den zuständigen Behörden digital gespeichert und können damit zuverlässig auch über lange Zeiträume hinweg abgerufen werden. Eine deutliche Erleichterung für alle Betroffenen!

Und drittens:

Noch einmal zurück zum Krieg in der Ukraine.
Niemand kann verlangen, dass sich Menschen akuter Lebensgefahr aussetzen und sich in Kriegsgebieten aufhalten, nur um Vorgaben deutscher Behörden zu erfüllen. Es kann niemandem zugemutet werden, innerhalb einer Frist von 6 Monaten in ein Kriegsgebiet zurückkehren zu müssen, um einen Antrag stellen zu können. Diese lebensfremde Vorschrift werden wir an die Realitäten anpassen.
Wir helfen Menschen mit deutscher Abstammung, die um ihr Leben bangen. Weil sie von brutalen nationalistischen Regimen verfolgt werden. Oder weil sie aufgrund von Krieg und Flucht bestimmte Vorgaben nicht erfüllen können, die aktuell notwendig sind, um als Spätaussiedler anerkannt zu werden.
Es ist ein Menschenrecht, so leben zu können, wie es der eigenen Identität entspricht. Wer sich zu seinen deutschen Wurzeln bekennen will, soll die Möglichkeit haben, als Spätaussiedler anerkannt zu werden. Wer Deutsch sprechen will, soll das tun können und muss sich nicht verstellen.
Montag hatten wir eine Sachverständigen-Anhörung im Innenausschuss. Unser Gesetzentwurf wurde von den Expertinnen und Experten einhellig begrüßt. Deshalb freue ich mich, dass wir das Verfahren heute zum Abschluss bringen können.

Ich danke den Koalitionspartnern für die konstruktive Zusammenarbeit.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

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