Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

12. September 2023

Kaum ein Gesetz der letzten Jahre wurde so heftig diskutiert wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) / Heizungsgesetz, welches wir am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen haben.
Aber bei aller Angstmacherei durch die Opposition: was steckt eigentlich dahinter?
Wann muss eine Heizung ausgetauscht werden? Und welche Förderungen gibt es?

So kurz wie möglich will ich hier ein paar Fragen beantworten. Wer sich dann weiter informieren möchte findet weitere Informationen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

FAQ

Was passiert mit meiner Gas-/Ölheizung?

Waurm wird das GEG geändert?

Um das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffimporten zu reduzieren, ist vorgesehen, dass ab Januar 2024 in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen.

In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner) wird somit der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Er- neuerbarer Energie nach dem 30. Juni 2026 verbind- lich, in Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt das nach dem 30. Juni 2028.

Heizungen, die vor 2024 eingebaut werden, können noch bis zum 31. Dezember 2044 weiter betrieben werden und kaputte Heizungen können weiterhin repariert werden.

Wer seine Heizung eher austauschen möchte, um weitestgehend klimaneutral zu heizen, kann bis 2028 einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung der Bundesförde- rung für effiziente Gebäude in Anspruch nehmen.

Muss eine Erdgas- oder Ölheizung getauscht wer- den (z.B. weil diese nicht mehr repariert werden kan) gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.

Daneben gibt es soziale Härtefallregelungen für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Wie kann ich klimafreundlich Heizen?

Wie werden Miterinnen/Mieter vor hohen Kosten geschützt:

Die neuen Regelungen im GEG sind technologieoffen ausgestaltet.

Wer auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, kann auf verschiedene Optionen zurückgreifen:

- Anschluss an ein Fern- oder Gebäudewärmenetz

- Einbau einer elektrischen Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Einbau einer Wärmepumpen- oder Solarthermie- Hybridheizung

- Heizung auf der Basis von Solarthermie
- Einbau einer Biomasseheizung
- Einbau einer Gasheizung mit nachweislich erneuerbaren Gasen

Wenn ein Heizungstausch nach den Anforderungen des GEG vorgenommen wird, wird die Modernisierungsumlage auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat gedeckelt.

Obwohl die Kaltmiete so steigen kann, wird die Warmmiete in der Regel aufgrund einer modernen und klimafreundlichen Heizung, insbesondere angesichts steigender CO2-Preise, sinken.

Weiterführende Informationen

Auf den Seiten des BMWK www.energiewechsel.de findet ihr:

– die wichtigsten Fakten und Informationen zu Umsetzungsoptionen und Förderung,
– einen digitalen „Heizungswegweiser“

(betreffen mich die Neuerungen im GEG?) – kurze Erklärfilme zum GEG
– FAQs
– Übersichtspapier „Auf einen Blick“

– Infografiken zum GEG & zur Förderung.

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