Informationen zum Regionalisierungsgesetz

30. Mai 2022

Der Bund stellt im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes für das laufende Jahr 2022 weitere 3,7 Milliarden Euro für den ÖPNV zur Verfügung.
Kern der Änderung ist die Finanzierung des 9-Euro-Tickets, mit dem ein großer Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV gesetzt wird. Gleichzeitig nimmt der Bund auch im Jahr 2022 seine Verantwortung für den Ausgleich der Coronaschäden im öffentlichen Personennahverkehr wahr.
Um die Folgen der Steigerungen der Energie- und Lebensmittelpreise abzumildern, hat die Bundesregierung zwei Entlastungspakete verabschiedet, in denen auch die Einführung eines 9-Euro-Tickets für die Monate Juni, Juli und August vorgesehen ist.
Das 9-Euro-Ticket wird dazu beitragen, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, indem es Anreize zum Umstieg auf den klimafreundlichen ÖPNV setzt. Gleichzeitig werden aber auch die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV automatisch für 3 Monate entlastet.
Der Verkauf der personalisierten Tickets erfolgt online oder an den bekannten Vertriebsstationen. Bestandskundinnen und -kunden erhalten automatisch alle Vorteile des 9-Euro-Tickets, ohne auf ihnen gewährte Vorteile im Rahmen bereits bestehender Abonnements, wie beispielsweise die Übertragbarkeit von Fahrkarten, verzichten zu müssen.

Im Folgenden sollen einige allgemeine Fragen zum 9-Euro-Ticket beantwortet werden:

Für welchen Zeitraum gibt es das 9-Euro-Ticket und wie ist die Gültigkeit?
Das Ticket gibt es für den Zeitraum vom 01. Juni bis 31. August 2022. Wichtig dabei ist, dass das Ticket immer nur für den aktuellen Kalendermonat gültig ist. Kauft man das Ticket also am 20.06, dann ist es nur bis zum 30.06. gültig.

Für welche Verkehrsmittel gilt das Ticket?
Es können bundesweit alle Verkehrsmittel des ÖPNV, wie Straßenbahnen oder Busse, und die Nahverkehrszüge (z.B. IRE, RE, RB, S-Bahnen) genutzt werden. Im Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC) ist das Ticket hingegen nicht gültig.

Wo kann man das Ticket kaufen?
Das Ticket soll über die Apps und Webseiten der Verkehrsverbunde, der Deutschen Bahn sowie am Schalter vertrieben werden.

Was ist mit Kundinnen und Kunden, die ein Jahres- oder Monatsabo haben? Werden Studierende
berücksichtigt?

Abonnentinnen und Abonnenten werden von ihrem Verkehrsunternehmen automatisch benachrichtigt und werden über den Weg der Verrechnung (Reduzierung des Bankeinzugs oder Erstattung) informiert. Ist die Monats- oder Jahreskarte übertragbar, so ist in diesem Fall auch das 9-Euro-Ticket übertragbar. Wir werden ebenfalls Studierende entlasten, spätestens im Wintersemester zahlen sie entsprechend weniger für das Semesterticket.

Können Hunde kostenlos mitgenommen werden?
Nein, für Hunde muss ein Ticket erworben werden.

Können Fahrräder kostenlos mitgenommen werden?
Das hängt von den unterschiedlichen Verkehrsverbünden ab. Oftmals muss für die Mitnahme von Fahrrädern ein Fahrradticket erworben werden. Diese Verpflichtung entfällt bei Strecken, auf denen besondere Bestimmungen zur kostenfreien Mitnahme von Fahrrädern gelten. Es empfiehlt sich aber, Fahrräder am Zielort auszuleihen.

Werden Pendlerinnen und Pendler im ländlichen Raum entlastet?
Auch Pendlerinnen und Pendler aus dem ländlichen Raum werden durch das Ticket entlastet. Hier wird aufgrund des niedrigen Preises der Anreiz geschaffen, beispielsweise das Auto am nächsten Bahnhof stehen zu lassen und den Arbeitsweg mit dem öffentlichen Nahverkehr fortzusetzen.

Wie wirkt die Entlastung? Eine Beispielrechnung:
Eine vierköpfige Familie in Leipzig zahlt für Monatskarten 280 € im Monat, mit dem neun-Euro-Ticket werden es 36 € sein.
Diese Familie spart also in den drei Monaten 732 €. Macht diese Familie im Sommer dann noch eine Reise nach Usedom, sind mit Kosten von 270 Euro zu rechnen. Wir entlasten diese Familie durch das 9-Euro-Ticket also mit rund 1000 €.

Bei weiteren Fragen rund um das 9-Euro-Ticket empfiehlt es sich, beim jeweiligen lokalen Verkehrsverbund bzw. Verkehrsunternehmen nachzufragen.

Bildquelle: pexels.com

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